Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Spice Event GmbH Stand: 06.03.2020.

I. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Spice Event GmbH gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit ihren Kunden (sowohl Kaufleuten als auch Verbrauchern). Sie umfassen die Bereiche Vermietung, Dienstleistung und Werkleistung im Rahmen der Planung, Durchführung und Betreuung von Veranstaltungen. Auch bei späteren Vertragsabschlüssen muss die Spice Event GmbH Kaufleute nicht nochmals auf ihre AGB hinweisen.

2. Etwaigen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten die Spice Event GmbH auch dann nicht, wenn ihnen bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Angebote der Spice Event GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Kunden sowie durch schriftliche Auftragsbestätigung der Spice Event GmbH zustande. Eine Entgegennahme von Geräten und/oder Leistungen vom Kunden kann eine schriftliche Auftragsbestätigung der Spice Event GmbH ersetzen.
2. Sämtliche Angaben in der Werbung, z.B. in Prospekten, sonstigen Werbeschriften und auf den Internetseiten der Spice Event GmbH, sind bis zu ihrer ausdrücklichen Bestätigung unverbindlich.

II. Vermietung

§ 3 Leistungsumfang

1. Zum Gegenstand des Mietvertrages gehören Einzelgeräte und Materialien insbesondere für Musik-/Videowiedergabe und Dekoration sowie Einzelgeräte und Materialien für Beleuchtungsanlagen. Die Spice Event GmbH behält sich das Recht vor, die im Mietvertrag genannten Einzelgeräte durch gleichwertige Geräte zu ersetzen.

§ 4 Mietzeit

1. Mietzeit und -gegenstand sind verbindlich im Mietvertrag angegeben. Die Mietzeit beginnt spätestens mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden und endet spätestens mit Übergabe des Mietgegenstandes an die Spice Event GmbH.
2. Mietzeitverlängerungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung seitens der Spice Event GmbH.

§ 5 Eigentum

1. Die Spice Event GmbH bleibt uneingeschränkter Eigentümer für alle vom Kunden gemieteten Geräte und Materialien. Diese dürfen von ihm nicht weiterveräußert, sicherungsübereignet oder verpfändet werden. Es ist nicht gestattet die Mietgegenstände mit Rechten Dritter zu belasten. Dem Kunden obliegt zudem eine Benachrichtigungspflicht bei drohenden Maßnahmen Dritter gegen das Eigentum der Spice Event GmbH.

§ 6 Gebrauchsüberlassung an Dritte

1. Es ist grundsätzlich untersagt, Mietgegenstände Dritten zu überlassen oder an einem anderen Ort einzusetzen als im Mietvertrag festgelegt. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Spice Event GmbH.

§ 7 Mietpreis, Vorauszahlung und Kaution

1. Der zu zahlende Mietpreis ist im Mietvertrag festgelegt. Die Spice Event GmbH behält sich das Recht vor, Mietgegenstände nur gegen Vorauszahlung des im Mietvertrag festgelegten Mietpreises an den Kunden zu übergeben. Des Weiteren können auch Mietzeitverlängerungen von einer Mietvorauszahlung abhängig gemacht werden.
2. Im Falle der Nichtabholung der Mietgegenstände bleibt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises grundsätzlich bestehen. Bei Nichtabholung zur vereinbarten Mietzeit ist die Spice Event GmbH nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit berechtigt, den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten. Der hierbei erzielte Mietpreis wird auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden angerechnet.
3. Die Spice Event GmbH behält sich das Recht vor, Mietgegenstände nur gegen Hinterlegung einer Kaution an den Kunden zu übergeben. Die Höhe der Kaution wird von der Spice Event GmbH nach billigem Ermessen, unter Berücksichtigung des Wertes des Mietgegenstandes, festgelegt und bei vertragsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes in voller Höhe zurückgezahlt.

§ 8 Kündigung

1. Die Kündigung des Mietvertrages kann beiderseits nur aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund für die Spice Event GmbH liegt insbesondere vor, wenn:
a. eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, welches über das Vermögen des Kunden entscheidet oder sonstige Anhaltspunkte vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen wird;
b. der Kunde den Mietpreis nicht oder zu einem großen Teil nicht fristgerecht zahlt;
c. der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät;
d. der Kunde den Mietgegenstand an einem anderen als den vereinbarten Ort verbringt oder nutzt;
e. der Kunde den Mietgegenstand ohne schriftliche Zustimmung der Spice Event GmbH Dritten überlässt
f. der Kunde den Mietgegenstand vertragswidrig behandelt;
g. der Kunde das Material auf einer illegalen Veranstaltung einsetzt, ein eingeräumtes Kreditlimit überschreitet oder bei einer durchgeführten Bonitätsprüfung (z.B. bei Schufa, Creditreform, Bürgel etc.) ein negatives Ergebnis aufweist.
2. Bei Kündigung des Mietvertrags, gleich aus welchem Grund und durch welche Partei, hat der Kunde die Mietgegenstände unverzüglich zurückzugeben.
3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 9 Transport, Verpackung und Übergabe

1. Der Übergabeort der Mietgegenstände ist, soweit nicht anders vereinbart, grundsätzlich der Firmensitz der Spice Event GmbH. Die Lieferung/Versendung von Mietgegenständen erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich in Standard-Verpackungen. Für den Transport kann sich die Spice Event GmbH der Leistung Dritter bedienen. Die Kosten des Transportes sind stets vom Kunden zu tragen. Die Spice Event GmbH darf den Transport oder Versand angemessen versichern und dem Kunden weiterberechnen. Der Gefahrübergang erfolgt im Moment der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder dessen Repräsentanten.

§ 10 Besondere Pflichten des Kunden

1. Um eine einwandfreie Funktion der von der Spice Event GmbH vermieteten elektrischen Geräte zu gewährleisten und um Schäden an diesen zu vermeiden, muss für deren Bedienung sachkundiges, technisch geschultes Personal vom Kunden eingesetzt werden. Geltende Sicherheitsrichtlinien, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure (VDE), in der jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten.
2. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen und, soweit erforderlich, für Wartung und Pflege der Mietsache zu sorgen. Notwendige Reparaturen, einschließlich Ersatzteile für die Erhaltung der Betriebsbereitschaft des Mietgegenstandes, sind sofort sach- und fachgemäß unter Verwendung von Original- oder mit Zustimmung der Spice Event GmbH, gleichwertiger Ersatzteile, auf Kosten Kunden durch die Spice Event GmbH vornehmen zu lassen.
3. Während der Nutzung der Mietgegenstände muss der Kunde für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge tragen. Er haftet für Schäden durch Stromausfall, Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen.
4. Die Sicherung (Sicherungspersonal/Nachtwachen) von Mietgegenständen, gleich ob im Rahmen eines Miet-, Dienst- oder Werkvertrages obliegt dem Kunden.
5. Sämtliche für die Veranstaltung des Kunden notwendigen Genehmigungen, Konzessionen und GEMA-Anmeldungen liegen im Verantwortungsbereich des Kunden, gleich ob im Rahmen eines Miet-, Dienst- oder Werkvertrages.

§ 11 Rückgabe des Mietgegenstandes

1. Soweit nicht anders vereinbart ist der Rückgabeort von Mietgegenständen grundsätzlich der Firmensitz der Spice Event GmbH.
2. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Kunde den Mietgegenstand nebst Zubehör vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Ist das nicht der Fall, so hat der Kunde, unabhängig vom Verschulden, den entstandenen Schaden bis zur Höhe des Neuwertes des Mietgegenstandes zu ersetzen, s. § 12.
3. Verspätet sich die Rückgabe der Mietgegenstände, so muss der Kunde pro Tag der Verspätung den jeweiligen Tagesmietpreis zahlen. Die Spice Event GmbH ist darüber hinaus berechtigt, vom Kunden Ersatz des Schadens zu fordern, der durch die verspätete Rückgabe der Mietgegenstände entsteht.

§ 12 Haftung des Mieters/Obliegenheitspflichten

1. Der Mieter haftet grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregelungen für sämtliche Verschlechterungen/Beschädigungen der Mietgegenstände und deren Verlust ab Übernahme sowie für Verletzungen des Mietvertrages. Insbesondere hat der Mieter die Mietgegenstände nebst Begleitzubehör (Koffer, Kabel, Bedienungsanleitung etc.) in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie übernommen hat.
2. Dem Mieter steht es frei, seine Haftung für Schäden der Vermieterin wegen Verschlechterungen/Beschädigungen bzw. Verlust der Mietgegenstände durch Zahlung eines Entgeltes von 5 % des Netto-Mietpreises mit einem Selbstbehalt von 500,00 € je Schadensfall auszuschließen.
Eine solche vertragliche Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild der Vollkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge. In diesem Fall haften der Mieter bzw. seine in den Schutzbereich der
vertraglichen Haftungsfreistellung einbezogenen Erfüllungsgehilfen bis zu einem Betrag in Höhe des vorgenannten Selbstbehalts; dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen Herbeiführung des Schadens. Bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens, kann die Vermieterin ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Dasselbe gilt bei der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung/Nichtbeachtung der unter 3. genannten Obliegenheitspflichten des Mieters, es sei denn, die Verletzung der Obliegenheit ist weder für den Eintritt des Haftungsfreistellungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsfreistellungspflicht der Vermieterin ursächlich.
Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für die vereinbarte Mietzeit.
3. Bei jeglicher Beschädigung des Mietgegenstands während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Vermieterin unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung geführt hat, schriftlich zu unterrichten.
Der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen haben alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die Fragen der Vermieterin zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen.
Nach einem Diebstahl, Brandschaden o. ä. hat der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei ist das Schadensereignis der nächstgelegenen Polizeistation zu melden.

§ 13 Gewährleistung, Haftung und Mängel

1. Die Spice Event GmbH gewährleistet die Funktionstüchtigkeit der vermieteten Geräte und Materialien. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte und Materialien der Spice Event GmbH bei Übergabe auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Unvollständigkeiten und Mängel sind schriftlich auf dem Mietvertrag/Lieferschein festzuhalten. Ansonsten gelten die angemieteten Geräte und Materialien als ordnungsgemäß übergeben. Treten Mängel auf, die nicht bei Übergabe sondern erst später erkannt wurden, muss der Kunde dies sofort nach Feststellung anzeigen.
2. Bei berechtigten Beanstandungen wegen Unvollständigkeit oder Mangel eines Mietgegenstandes wird die Spice Event GmbH diesen Gegenstand durch einen mangelfreien ersetzen oder der Kunde wird aus dem Vertrag entlassen.
3. Eine darüber hinaus gehende Haftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, wird ausgeschlossen. Im Falle funktionsuntüchtiger Mietgegenstände oder schuldhaft verspäteter Lieferung und Bereitstellung des Mietgegenstandes durch die Spice Event GmbH, kann der Kunde nur Schadenersatz für die Ersatzbeschaffung verlangen, nicht dagegen für entgangenen Gewinn. Für unvorhergesehene Ereignisse übernimmt die Spice Event GmbH keine Haftung.
4. § 536 BGB (Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln) findet auf das Mietverhältnis keine Anwendung. § 536a BGB (Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels) findet nur Anwendung bei vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Spice Event GmbH verursachten Mängeln.

III. Dienstleistungen

§ 14 Lieferung und Leistung

1. Auf Wunsch des Kunden können Transporte, Auf- und Abbauarbeiten sowie die Bereitstellung von technischem oder sonstigem Personal durch den Kunden beauftragt werden.
2. Für die Erfüllung des Dienstvertrages behält sich die Spice Event GmbH vor, Erfüllungsgehilfen zu beauftragen. Auch soweit die Leistungserbringung am Ort des Kunden erfolgt, ist dieser den Erfüllungsgehilfen der Spice Event GmbH gegenüber nicht weisungsbefugt. Die Erfüllungsgehilfen der Spice Event GmbH werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert.
3. Soweit Umstände eintreten, die es der Spice Event GmbH nicht ermöglichen, einen Teil der Dienstleistung zu erfüllen bzw. die Erfüllung der Dienstleistung unmöglich werden lassen, hat die Spice Event GmbH den Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnis des Leistungshindernisses über die teilweise oder vollständige Nichterfüllbarkeit zu informieren. In diesem Fall ist die Spice Event GmbH berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise gegen Erstattung etwaiger Gegenleistungen, soweit diese bereits auf nichtverfügbare Leistungsteile im Voraus erbracht wurden, zurückzutreten.
4. Im Vertrag genannte Fristen und Termine für die Erfüllung der Dienstleistung sind unverbindliche Angaben, soweit die Spice Event GmbH den Zeitpunkt der Erfüllung nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bzw. Fixgeschäft bezeichnet. Die Dienstleistungstermine werden insoweit grundsätzlich nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Spice Event GmbH vereinbart und verstehen sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Verfügbarkeit der eingesetzten Kooperationspartner der Spice Event GmbH sowie unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Spice Event GmbH oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc.
5. Eine verbindlich vereinbarte Zeit für die Erbringung der Dienstleistung verlängert sich angemessen, soweit die Spice Event GmbH durch Umstände, die weder die Spice Event GmbH noch ihre Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, an deren Einhaltung gehindert wird. Die Einhaltung der Termine setzt im Zweifel den vorherigen Eingang aller vom Kunden zur Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen, Zeichnungen, Vorlagen, Pläne, Genehmigungen, mitwirkungspflichtige Freigaben, die Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie das zur Verfügung stellen von Geräten, Material, Informationen und Einrichtungen, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung der Spice Event GmbH nötig sind, voraus. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, verlängert sich der Zeitpunkt der Erfüllung entsprechend.
6. Verzögert sich die Erbringung der Dienstleistung auf Grund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes oder auf dessen Wunsch, ist die Spice Event GmbH berechtigt, Ersatz der erforderlichen Mehraufwendungen zu verlangen. Dem Kunden steht im Einzelfall der Nachweis eines geringeren Schadens frei.
7. Die Spice Event GmbH ist jederzeit berechtigt, die Durchführung der Dienstleistungen insgesamt oder teilweise und unabhängig von einer eingegangenen Angebotsbindung abzulehnen, sofern wichtige Gründe vorliegen, insbes. das negative Ergebnis einer Bonitätsprüfung (Schufa, Creditreform, Bürgel etc.).
8. Teillieferungen und Teilleistungen dürfen von der Spice Event GmbH durchgeführt werden, sofern dem nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.

§ 15 Stornierung und Stornierungskosten

1. Storniert der Kunde bis 28 Kalendertage vor Miet- bzw. Projektbeginn den Vertrag, können dem Kunden entstandene Kosten für Planungsaufwendungen sowie Kosten für die Stornierung von Mietverträgen bei Dritten in Rechnung gestellt werden.
2. Erfolgt eine Stornierung bis 21 Kalendertage vor Projektbeginn, hat der Kunde 25 % des Auftragvolumens sowie alle bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten der Spice Event GmbH zu ersetzen.
3. Erfolgt eine Stornierung bis 14 Kalendertage vor Projektbeginn, hat der Kunde 50 % des Auftragvolumens sowie alle bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten der Spice Event GmbH zu ersetzen.
4. Erfolgt eine Stornierung bis 7 Kalendertage vor Projektbeginn, hat der Kunde 75 % des Auftragvolumens sowie alle bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten der Spice Event GmbH zu ersetzen.
5. Ab 7 Kalendertage vor Projektbeginn hat der Kunde im Falle einer Stornierung 100 % des Auftragvolumens zu entrichten. Dem Kunden bleibt der Nachweis erhalten, dass im Einzelfall ein geringerer Erstattungsbetrag als angemessen anzusetzen ist.
6. Die Stornierung hat grundsätzlich in schriftlicher Form zu erfolgen.

§ 16 Mitwirkungspflicht des Kunden

1. Sämtliche für die Erbringung der Leistung notwendigen Informationen sind der Spice Event GmbH zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet vor allem Anfahrtswege, Parkmöglichkeiten, besondere Eigenheiten und Risiken der Veranstaltung sowie technische Anforderungen und Voraussetzungen. Insbesondere sind die von der Spice Event GmbH angeforderten Stromanschlüsse rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
2. Während der Vertragsdauer stellt der Kunde einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
3. Der Kunde hat das Personal der Spice Event GmbH sowie deren Erfüllungsgehilfen während der Dauer der Produktion zu verpflegen. Erfolgt keine Verpflegung ist die Spice Event GmbH berechtigt eine Verpflegungspauschale von 30,- € pro Person und Tag zu berechnen.

IV. Werkleistungen

Vorstehende Bestimmungen in Abschnitt III. gelten auch für Werkleistungen der Spice Event GmbH neben den nachfolgenden Regelungen:

§ 17 Änderungen

1. Die Spice Event GmbH behält sich das Recht vor, vereinbarte Gerätschaften, durch andere zu ersetzen, solange dies dem Kundeninteresse nicht entgegensteht oder für den Kunden unzumutbar ist.

§ 18 Abnahme

1. Übernimmt die Spice Event GmbH eine vertragliche Verpflichtung zur Herstellung eines Werkes, hat nach Abschluss der Leistung eine Abnahme durch den Kunden zu erfolgen. Die Verweigerung der Abnahme wegen unwesentlichen Mängeln ist ausgeschlossen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde den Vertragsgegenstand nicht innerhalb einer Frist von 12 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der Spice Event GmbH über die Fertigstellung oder einer von dieser gegenüber dem Kunden ausgebrachten Aufforderung zur Abnahme innerhalb angemessener Frist, abnimmt, obwohl er hierzu verpflichtet ist.

V. Bestimmungen für alle Vertragsbeziehungen

§ 19 Haftung

1. Die Spice Event GmbH haftet nur für die von ihr, ihrem Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursachten Schäden. Der Kunde hat einen Schaden unverzüglich schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen sowie alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, diesen so gering wie möglich zu halten.
2. Etwaige Mängel an den Vertragsleistungen der Spice Event GmbH sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Mängel werden in angemessener Zeit und in wirtschaftlich zumutbarer Art seitens der Spice Event GmbH behoben. Sollte eine Behebung unterbleiben oder eine Behebung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sein, kann der Kunde Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Spice Event GmbH tritt nicht als Veranstalter auf. Die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten obliegt dem Kunden/Veranstalter.
4. Die Einhaltung der Auflagen der Versammlungsstättenverordnung -VstättVO- in der jeweils gültigen Fassung obliegt dem Kunden/Veranstalter.
5. Der Kunde/Veranstalter ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.

§ 20 Preise und Zahlung

1. Alle Preise in Angeboten der Spice Event GmbH sind freibleibend.
2. Im Angebot nicht enthaltene Leistungen werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.
3. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, zehn Tage nach Rechnungsstellung, ohne Abzug, fällig und zahlbar. Bei einer Überschreitung des Fälligkeitsdatums einer Rechnung (Verzug) berechnet die Spice Event GmbH Verzugszinsen gem. § 288 BGB in Höhe von 11 Prozentpunkten (Kaufleute) bzw. 5 Prozentpunkten (Verbraucher) über dem aktuellen Basiszinssatz. Befindet sich der Kunde 14 Tage im Verzug, wird die Rechnung angemahnt. Für jede Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 3,- € berechnet.
5. Die Spice Event GmbH behält sich das Recht vor, bei einem Auftragsvolumen von mehr als 5.000,- € eine Anzahlung bis zu 100 % zu verlangen.

§ 21 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

1. Sämtliche Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die die Vertragsparteien von der jeweils anderen Partei erhalten haben, werden stets vertraulich behandelt. Diese Verpflichtung gilt auch für Dritte, die zur Erfüllung einer Leistung von der Spice Event GmbH beauftragt werden.

§ 22 Foto-/Urheberrechte

1. Die Spice Event GmbH ist grundsätzlich befugt, Fotos/Videos der von ihr ausgestatteten Räumlichkeiten und Gebäude (innen und außen) anzufertigen und diese weiter zu verwerten. Die Urheberrechte an diesen Fotos/Videos liegen ausschließlich bei der Spice Event GmbH. Sie werden dem Kunden auf Anfrage für eine hausinterne Nutzung bzw. Dokumentation zur Verfügung gestellt. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht erlaubt bzw. bedarf stets zuvor der Genehmigung der Spice Event GmbH.
2. Bei sämtlichen von der Spice Event GmbH (oder von ihr beauftragten Dritten) erstellten Werken in Form von Grafiken, Visualisierungen, Dia-Motiven, Konzepten, Zeichnungen, Texten und weiteren Unterlagen, verbleibt das (frei verwertbare) Urheberrecht bei der Spice Event GmbH und ist durch den Kunden strikt zu wahren. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur in einem mit dem Kunden zuvor schriftlich vereinbarten Rahmen genutzt werden. Eine weitergehende Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Nutzung von Fotos/Videos, die der Kunde selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter hergestellt hat.
3. Auch bei nicht ausgeführten oder abgelehnten Konzeptentwürfen verbleibt das Urheberrecht bei der Spice Event GmbH. Die anderweitige Nutzung bedarf ebenfalls und grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der Spice Event GmbH.

§ 23 Schlussbestimmungen

1. Die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Kunde Kaufmann, so ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Spice Event GmbH.
3. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Vertragsschluss und abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens der Spice Event GmbH. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.